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Das Europäische Parlament hat in Straßburg ein Paket zur Vereinfachung des KI-Rechts gebilligt. Es führt ein ausdrückliches Verbot nicht einvernehmlicher 'nudifier'-Funktionen ein und verschiebt mehrere Compliance-Fristen.
Das Europäische Parlament hat in Straßburg das sogenannte Digital Omnibus-Paket endgültig gebilligt. Die Abstimmung ergab 423 Stimmen dafür, 57 dagegen und 174 Enthaltungen.
Die Änderungen sehen ein ausdrückliches Verbot von KI-Systemen vor, die ohne Zustimmung realistische intime Darstellungen identifizierbarer Personen erzeugen. Zudem verschiebt das Parlament Fristen: Pflichten für eigenständige High-Risk-KI-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027, für KI-Systeme als sicherheitsrelevante Komponenten in regulierten Produkten ab dem 2. August 2028. Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung KI-generierter Inhalte wurde auf den 2. Dezember 2026 verschoben.
Das Inkrafttreten des geänderten Texts erfordert noch die formale Annahme durch den Rat. Parallel hat die Europäische Kommission einen freiwilligen Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht.
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Der Kodex gibt Plattformen konkrete Vorgaben zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-manipulierten Texten und soll den Übergang zur am 2. August 2026 in Kraft tretenden AI-Verordnung erleichtern.
Die Anpassung gibt Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung des AI Act. Für Hochrisiko-Systeme und KI in Produkten wie Aufzügen oder Spielzeug gelten nun spätere Starttermine.
Die Kommission hat in einer Vorabentscheidung vom 25. Juni 2026 angekündigt, Amazon Web Services und Microsoft Azure als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act zu betrachten. Eine Designation würde neue Auflagen zu Interoperabilität, Datenzugang und Portabilität für Cloud‑Anbieter in der EU zur Folge haben.
Die Europäische Kommission hat sieben Förderaufrufe im Rahmen des Digital Europe Programme geöffnet. Ein Schwerpunkt liegt auf medizinischen Anwendungen und auf KI-gestützter Online-Sicherheit.
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